Damit Sie die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes in unserer Praxis für KIEFERORTHOPÄDIE DR KOCH • DR SCHWINDT bestens informiert beginnen, ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie vorab umfassend über die Investition in Ihre kieferorthopädische Behandlung und die mögliche Übernahme durch Ihre Krankenkasse aufzuklären.
Die Einteilung der gesetzlichen Krankenkasse umfasst fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen – KIG Grad 1 bis 5. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse bei einer Fehlstellung Grad 1 oder 2 nicht an den Behandlungskosten. Ab Grad 3 werden die Behandlungskosten für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung übernommen. Wenn der Wunsch nach einer modernen und komfortablen Zahnspange besteht, muss ein Teil der Behandlungskosten selbst getragen werden.
Sollte Ihr Kind privat versichert sein, hängt die Erstattung individuell vom gewählten Tarif ab. In den meisten Tarifen wird der größte Teil der Behandlungskosten von Ihrer privaten Versicherung erstattet.
Sie machen sich Gedanken über eine Zusatzversicherung? Bitte achten Sie darauf, dass diese bereits vor Ihrem ersten Termin in unserer Praxis abgeschlossen sein sollte. Nur so kann die Kostenübernahme durch Ihre Zusatzversicherung ermöglicht werden.
Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches zu Beginn der Behandlung besprechen wir die Behandlungskosten mit Ihnen und finden gerne auch eine gemeinsame Lösung, falls Sie zinslose Teilzahlungen über die Dauer der Behandlung bevorzugen.